Verwertungsgesellschaften – ein interessantes Thema

Was machen Verwertungsgesellschaften?

Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages vertreten sie treuhänderisch Urheberrechte und verwandte Schutzrechte. Hier ein Beispiel: Laut §11 / §54 UrhG muss die Nutzung meiner Stücke angemessen vergütet werde. Um die Eintreibung und Verwaltung dieser Nutzungsgebühren kümmert sich eine Verwertungsgesellschaft. In Deutschland unterliegen Verwertungsgesellschaften der Aufsicht des deutschen Patent- und Markenamtes. Die gesetzliche Grundlage basiert auf dem Verwertungsgesellschaftengesetz.

Welche Verwertungsgesellschaften gibt es?

Kurzbezeichnung Name
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
VG Wort Verwertungsgesellschaft Wort
VG Bild – Kunst Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst
VG Musikedition Verwertungsgesellschaft Musikedition
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
AGICOA AGICOA Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH
Corint Media Corint Media GmbH
TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH
GWVR Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH
Quelle: Deutsches Patent und Markenamt

Für mich als Musikerin gibt es drei VG’s die sehr interessant sind. Diese drei VG’s möchte ich euch in meinen nächsten Beiträgen vorstellen. Los geht es heute mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL).

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)

Die GVL ist eine 1959 gegründete deutsche Verwertungsgesellschaft im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG). Sie vertritt die Rechte von ausführenden Künstlern bzw. deren Tonträgerunternehmen. Treuhänderische Einnahmen werden von der VGL als Vergütung an ihre Mitglieder weitergeleitet. Solche Einnahmen entstehen z.B. durch die öffentliche Wiedergabe einer Aufnahme in Restaurants oder Kneipen oder durch die Ausstrahlung der Aufnahme im Radio oder Fernsehen. Neben Musikern können u.a. Schauspieler, künstlerische Sprecher, Stuntmen und Tänzer ihre Zweitverwertungsrechte der GVL übertragen. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Gesamterträge der GVL auf 230 Millionen Euro (Quelle: Wikipedia).

Tabelle: Unterschied GEMA – GVL

GEMA GVL
vertritt Rechte von Urhebern (Komponist, Textdichter) und Musikverlegern vertritt Rechte von ausführenden Künstlern (Musiker, Schauspieler, Synchronsprecher, etc.), Tonträgerherstellern, Musikvideoproduzenten
Ausschüttung für die öffentliche Nutzung eines Werkes, einer Komposition Ausschüttung an die Mitwirkenden einer Aufnahme, wenn diese im TV oder Radio genutzt wird.

Wie nehme ich an der GVL teil?

Einen Online Wahrnehmungsvertrag findet ihr auf der Homepage der GVL (Link siehe unten). Mit diesem wird die treuhänderische Wahrnehmung eurer Rechte auf die GVL übertragen. Wird nun eine Aufnahme bei der ihr mitgewirkt habt im TV oder Radio ausgestrahlt könnt ihr eure Mitwirkung an dieser Aufnahme über die Plattform „meine.GVL“ melden. Durch diese Meldung werdet ihr an den Ausschüttungen beteiligt. Die Höhe der Ausschüttungen hängt von mehreren Faktoren ab (Dauer und Uhrzeit der Ausstrahlung, Größe des Radiosenders, etc.). Eine Mitgliedschaft bei der GVL ist kostenlos.

Ich habe keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abgeschlossen da ich bis jetzt noch bei keiner Radio- oder Fernsehproduktion mitgewirkt habe.

Weiterführender Link:

GVL


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