Verwertungsgesellschaften – ein interessantes Thema

Was machen Verwertungsgesellschaften?

Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages vertreten sie treuhänderisch Urheberrechte und verwandte Schutzrechte. Hier ein Beispiel: Laut §11 / §54 UrhG muss die Nutzung meiner Stücke angemessen vergütet werde. Um die Eintreibung und Verwaltung dieser Nutzungsgebühren kümmert sich eine Verwertungsgesellschaft. In Deutschland unterliegen Verwertungsgesellschaften der Aufsicht des deutschen Patent- und Markenamtes. Die gesetzliche Grundlage basiert auf dem Verwertungsgesellschaftengesetz.

Welche Verwertungsgesellschaften gibt es?

KurzbezeichnungName
GEMAGesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GVLGesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
VG WortVerwertungsgesellschaft Wort
VG Bild – KunstVerwertungsgesellschaft Bild – Kunst
VG MusikeditionVerwertungsgesellschaft Musikedition
GÜFAGesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
VFFVerwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
VGFVerwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH
GWFFGesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
AGICOAAGICOA Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH
Corint MediaCorint Media GmbH
TWFTreuhandgesellschaft Werbefilm mbH
GWVRGesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH
Quelle: Deutsches Patent und Markenamt

Für mich als Musikerin gibt es drei VG’s die sehr interessant sind. Diese drei VG’s möchte ich euch in meinen nächsten Beiträgen vorstellen. Los geht es heute mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL).

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)

Die GVL ist eine 1959 gegründete deutsche Verwertungsgesellschaft im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG). Sie vertritt die Rechte von ausführenden Künstlern bzw. deren Tonträgerunternehmen. Treuhänderische Einnahmen werden von der VGL als Vergütung an ihre Mitglieder weitergeleitet. Solche Einnahmen entstehen z.B. durch die öffentliche Wiedergabe einer Aufnahme in Restaurants oder Kneipen oder durch die Ausstrahlung der Aufnahme im Radio oder Fernsehen. Neben Musikern können u.a. Schauspieler, künstlerische Sprecher, Stuntmen und Tänzer ihre Zweitverwertungsrechte der GVL übertragen. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Gesamterträge der GVL auf 230 Millionen Euro (Quelle: Wikipedia).

Tabelle: Unterschied GEMA – GVL

GEMAGVL
vertritt Rechte von Urhebern (Komponist, Textdichter) und Musikverlegernvertritt Rechte von ausführenden Künstlern (Musiker, Schauspieler, Synchronsprecher, etc.), Tonträgerherstellern, Musikvideoproduzenten
Ausschüttung für die öffentliche Nutzung eines Werkes, einer KompositionAusschüttung an die Mitwirkenden einer Aufnahme, wenn diese im TV oder Radio genutzt wird.

Wie nehme ich an der GVL teil?

Einen Online Wahrnehmungsvertrag findet ihr auf der Homepage der GVL (Link siehe unten). Mit diesem wird die treuhänderische Wahrnehmung eurer Rechte auf die GVL übertragen. Wird nun eine Aufnahme bei der ihr mitgewirkt habt im TV oder Radio ausgestrahlt könnt ihr eure Mitwirkung an dieser Aufnahme über die Plattform „meine.GVL“ melden. Durch diese Meldung werdet ihr an den Ausschüttungen beteiligt. Die Höhe der Ausschüttungen hängt von mehreren Faktoren ab (Dauer und Uhrzeit der Ausstrahlung, Größe des Radiosenders, etc.). Eine Mitgliedschaft bei der GVL ist kostenlos.

Ich habe keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abgeschlossen da ich bis jetzt noch bei keiner Radio- oder Fernsehproduktion mitgewirkt habe.

Weiterführender Link:

GVL


Dir hat mein Blog gefallen, Du hast Vorschläge für weitere Themen oder Du hast Wissen zu diesem Thema? Dann hinterlasse gerne einen Kommentar. Du willst über meine aktuellen Projekte und Konzerte informiert werden? Dann abonniere meinen Newsletter.

2 Gedanken zu „Verwertungsgesellschaften – ein interessantes Thema

Kommentare sind geschlossen.