GEMA – Was steckt dahinter?

  • GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
  • Sie ist im Sinne des VGG (Verwertungsgesellschaftengesetz), eine Verwertungsgesellschaft.
  • Ihren Hauptsitz hat sie in Berlin.
  • Sie ist ein wirtschaftlicher Verein (§22 BGB ) ohne das Ziel privatwirtschaftliche Einnahmen zu generieren. Alle Einnahmen (abzügl. Der Verwaltungskosten) werden an dessen Mitglieder ausgezahlt.
  • Einnahmen werden erzielt durch die Auszahlung von Gebühren für Nutzungsrechte.
  • Beispiel: Wenn ein Veranstalter, ein Radiosender oder eine Bar Musik öffentlich spielt muss für die Musiknutzung eine Gebühr an die GEMA entrichtet werden. Die Höhe der Gebühr hängt ab von vielen Faktoren z.B. Veranstaltungsgröße, Veranstaltungsort, Reichweite, Eintrittspreis, Live oder vom Band etc. Diese Gebühr wird an den Musikurheber über die GEMA ausgezahlt.

Welche Rolle spielt die GEMA im Zusammenhang mit meinen Urheberrechten?

Gar keine. Das Urheberrecht fällt mir automatisch zu. Eine GEMA Mitgliedschaft hat also keinen Einfluss auf mein Urheberrecht. Trotzdem ist sie sehr eng mit dem Urheberrecht verbunden denn sie vertritt meine Urheberrechte. Nachdem ich also als Mitglied meine Stücke der GEMA gemeldet habe, sind sie „GEMA-pflichtig“. Ein Musiknutzer muss dann Nutzungsgebühren für die Nutzung meines Werkes an die GEMA zahlen (§11 UrhG und §54 UrhG). Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik sowie Musiktexten. Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil der gezahlten Vergütungen zu. Meine Urheberrechte könnte ich auch ohne eine GEMA MITgliedschaft geltend machen, das wäre jedoch mit einem sehr hohem Aufwand verbunden.

Wie wird man GEMA Mitglied?

Um Mitglied zu werden muss man einen Verwertungs- bzw. Berechtigungsvertrag mit der VG abschließen und eine einmalige Aufnahmegebühr entrichten. Den „Aufnahmeantrag für Musikurheber“ findet man auf der Website der GEMA. Urheber (vor 1991 geboren) zahlen dafür 90,00 € (zzgl. USt; ergibt 107,10 €). Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 50,00 € (2021). Dieser Beitrag wird ggf. mit den Einnahmen verrechnet. Um ein Werk anzumelden muss man eine Werkanmeldung durchführen. Dazu gibt es eine Onlineplattform über die alle Stücke relativ schnell eingegeben werden können. Die Werkanmeldung erfolgt kostenlos.

Über diese Online Plattform kann ich neben Werkanmeldungen u.a. auch Setlisten von gespielten Konzerten einreichen. Dadurch kann man dem Veranstalter die Einreichung abnehmen und stellt sicher, dass die Setliste tatsächlich bei der GEMA ankommt. Außerdem habe ich auf der Onlineplattform Einblick auf meine Kontobewegungen.

Lohnt sich meine Mitgliedschaft?

Auf der Homepage der GEMA gibt es ein Tool, zur Überprüfung ob eine Mitgliedschaft lohnenswert ist. Laut diesem würde sich meine Mitgliedschaft lohnen, da ich sehr viele LIVE Konzerte gespielt habe bei denen wir eigene Kompositionen gespielt haben. Da aufgrund der aktuellen Corona Regelungen jedoch keine LIVE Konzerte stattfinden hat sich meine Mitgliedschaft noch nicht gelohnt (Anmerkung: ich bin seit Januar 2020 Mitglied). Im Gegenteil, ich musste für die Produktion meiner eigenen CD Gebühren entrichten, die mir, nach Abzug der Verwaltungskosten wieder ausgeschüttet wurden. Hinzu kamen Jahresbeiträge und die Einmalzahlung der Mitgliedschaft. Aktuell ist mein GEMA Kontostand im negativen Bereich. Ich hoffe allerdings, dass er wieder steigt, sobald LIVE Konzerte stattfinden dürfen.

Weiterführender Link

GEMA


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