Rechnung schreiben – Hintergrundwissen

Meine Einnahmen aus steuerlicher Betrachtung

Laut 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG erziele ich meine Einkünfte mit Auftritten aus freiberuflicher Tätigkeit und bin deshalb einkommensteuerpflichtig. Da jedoch mein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird bin ich laut §19 UstG nicht umsatzsteuerpflichtig („Kleinunternehmerregel“).

Diese sogenannte „Kleinunternehmerregel“ muss ich berücksichtigen, wenn ich eine Rechnung an Veranstalter schreibe. Hier muss ich mit Hinweis auf §19 UStG erwähnen, dass ich Umsatzsteuerbefreit bin.

Was gehört in eine Rechnung rein?

Was in einer Rechnung drin steht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welches Geschäftsmodell habt ihr? Welche Zahlungsbedingungen sind vereinbart? Wieviel Umsatzsteuer fallen an? u.v.m.

Hier seht ihr eine Liste mit ein paar Punkten, die für euch in Frage kommen können.

  • Name, Kontaktdaten und Adresse des Rechnungsempfängers
  • Name und Adresse des Rechnungsstellers
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsbetrag
  • Steuernummer / Umsatzsteuernummer
  • Umsatzsteuer (19%/7%/0%) mit Hinweis auf §19 UStG
  • Leistungsbeschreibung
  • Zahlungsbedingungen
  • Bankverbindung

Hier habe ich euch eine Musterrechnung angehängt. Dieses Muster könnt ihr gerne verwenden. Denkt daran, dass ihr es für eure Zwecke entsprechend anpasst.

Außerdem gut zu wissen

Es gibt eine Übungsleiterpauschale, die besagt, dass Einnahmen bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei abgesetzt werden können, wenn diese Einnahmen durch nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten generiert werden.

Begünstigte Tätigkeiten: Chorleiter, Orchesterdirigent, Lehr- und Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung (zum Beispiel Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen, sowie im Rahmen der beruflichen Ausbildung und Fortbildung)

So konnte ich beispielsweise die Einnahmen aus meiner Lehrertätigkeit für einen Gemeinnützigen Verein im Rahmen der Übungsleiterpauschale teilweise steuerlich absetzen.

EStG §3 Abschnitt 26 – Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten […] im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr.

Achtung!

Wenn meine Einnahmen über einen längeren Zeitraum niedriger sind als meine Ausgaben, kann mir steuerlich die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen werden. In diesem Fall wird meine Musik als „Liebhaberei“ deklariert was zur Folge hat, dass ich meine Einnahmen nicht mehr versteuern muss, aber auch meine Ausgaben nicht mehr steuerlich absetzen kann.


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Die auf dieser Seite enthaltene Übersichtsliste sowie die kostenlosen Musterrechnung sind ausdrücklich als Muster zu verstehen. Sie dienen der Information, Anregung und Formulierungshilfe. Sie erheben keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Diese entheben den Nutzer nicht von eigener sorgfältiger Überprüfung seines zu regelnden Einzelfalls. Bei vertragsrechtlichen Fragestellungen sollte in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden. Ich übernehme keinerlei Haftung für Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Parteien.