Der Gastspielvertrag

Es gibt unzählige Verträge im Musikgeschäft… Bandverträge, Verträge für Studiomusiker, Orchesterverträge, Lizenzverträge, Plattenverträge.. um nur ein paar zu nennen. Für mich als Liedermacherin und Kontrabassistin ist vor allem der Gastspielvertrag interessant. Auf ihn möchte ich in diesem Blog etwas näher eingehen. Er wird geschlossen zwischen Künstler und Veranstalter und beinhaltet alle Veranstaltungsdetails. Weitere Bezeichnungen sind u.a. Booking Vertrag, Veranstaltungsvertrag, Engagementvertrag oder Konzertvertrag.

Es gibt zwei Vertragsarten, die bei einem Gastspielvertrag in Frage kommen können:

Der Dienstvertrag nach §611 BGB. In diesem verpflichtet sich der Musiker zur Leistungserbringung seines zugesagten Angebots. Hier stellt der Veranstalter Ansprüche an den Inhalt des Veranstaltungsprogramms. (z.B. Einflussname auf die Setliste) Der Dienstvertrag ist nicht an eine Zielvereinbarung geknüpft. Hier ist der Wille zur Leistungserbringung des Künstlers ausreichend.

Der Werkvertrag nach §631 BGB. Er ist an Erfolgsziele geknüpft deren Nichterreichung eine Kürzung der Gage zufolge haben könnte. Dies könnte bei einem nicht ausverkauften Konzert der Fall sein. Bei einem Werkvertrag nimmt der Veranstalter wenig Einfluss auf den Inhalt des Programms. Der Künstler in seiner künstlerischen Gestaltung ist frei.

Ob es sich bei einem Gastspielvertrag um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt ist schwer zu sagen. Oft verschwimmen die Grenzen zwischen Werk- und Dienstvertrag. Eine genaue Zuordnung muss im Zweifelsfall von einem Anwalt entschieden werden. In meiner musikalischen Laufbahn war es zum Glück noch nie notwendig einem Anwalt zu konsultieren. Ich hatte noch nie Probleme mit Veranstaltern. Hoffentlich bleibt es so. 🙂

Ist ein Gastspielvertrag zwingend notwendig?

Nicht unbedingt. Jedoch sind Veranstalter und Künstler wesentlich besser abgesichert wenn vor der Veranstaltung ein Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Veranstaltern die ich sehr gut kenne verzichte ich auf einen Gastspielvertrag. In diesem Fall verlasse ich mich auf die mündliche Absprache.

Wie sieht so ein Vertrag aus?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Jeder Gastspielvertrag sieht anders aus. Er muss immer auf eure Veranstaltung und eure Bedürfnisse angepasst werden. In der Übersicht habe ich einige, für mich interessante Punkte aufgeführt.

  • Präambel, hier wird kurz der Inhalt des Vertrages formuliert
  • Name und Anschrift der Vertragspartner
  • Gage, Art und Weise der Zahlung, ggf. Bankverbindung
  • Catering, Unterbringung, Getränke, Backstage Raum
  • Genaue Daten der Veranstaltung (Uhrzeiten, Aufbau, Soundcheck, Einlass)
  • Programminhalte
  • Equipment, Bühnenplan, Sonnenschutz, Überdachung, etc.
  • Haftung für Schäden am Veranstaltungsort
  • Vereinbarung über Folgen eines kurzfristigen Ausfalls der Veranstaltung seitens des Künstlers / seitens des Veranstalters
  • Regelung über Eintritt, Gästeliste
  • Regelung der Sozialabgaben (Künstlersozialkasse, GEMA, etc.)
  • Werbung
  • Gerichtstand des Künstlervertrages salvatorischen Klausel
  • Unterschrift beider Parteien

Hier habe ich euch einen Mustervertrag angehängt:

Diesen Mustervertrag müsst ihr jedoch auf eure Bedürfnisse anpassen und ggf. kürzen oder ergänzen.

Viel Erfolg!


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Die auf dieser Seite enthaltene Übersichtsliste sowie der kostenlosen Mustervertrag sind ausdrücklich als Muster zu verstehen. Sie dienen der Information, Anregung und Formulierungshilfe. Sie erheben keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Diese entheben den Nutzer nicht von eigener sorgfältiger Überprüfung seines zu regelnden Einzelfalls. Bei vertragsrechtlichen Fragestellungen sollte in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden. Ich übernehme keinerlei Haftung für Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Parteien.